Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung und wer zahlt diese?
Stellen Sie bei sich oder einem Angehörigen eine sprachliche Auffälligkeit fest, wenden Sie sich zunächst an einen Arzt Ihrer Wahl. Das kann ein Kinderarzt, Hausarzt, Facharzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein. Sollte dieser Arzt einen Therapiebedarf feststellen, kontaktieren Sie uns für eine Therapievereinbarung in unserer Praxis, telefonisch, persönlich oder per Email.
Eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung ist nur 14 Tage gültig. Holen Sie diese bitte erst kurz vor Ihrem ersten Behandlungstermin bei Ihrem Arzt ab.
Die Kosten:
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Zuzahlungsbefreiung. Bei Erwachsenen beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 Euro pro Rezept.
Falls Sie Frage haben, beraten wir Sie gerne.